Italienische Namen in Deutschland: Doppelte Nachnamen möglich?
Es ist ein Thema, das vor allem bei binationalen Paaren immer wieder für Verwirrung sorgt: Dürfen Kinder aus einer italienisch-deutschen Ehe zwei Nachnamen tragen? Die Antwort lautet: Ja – unter bestimmten Umständen. Obwohl das deutsche Recht grundsätzlich nur einen gemeinsamen Familiennamen für Kinder vorsieht, gibt es eine wichtige Ausnahme.
Wenn italienische und deutsche Eltern gemeinsam ein Kind bekommen, können sie bei der Geburt entscheiden, dass das italienische Namensrecht angewendet wird. In Italien ist es nämlich durchaus üblich, dass Kinder sowohl den Nachnamen der Mutter als auch den des Vaters erhalten – oder zumindest einen Doppelnamen führen. Diese Möglichkeit steht auch Paaren in Deutschland offen, sofern sie sich bewusst dafür entscheiden.
Wichtig ist dabei, dass die Wahl des italienischen Rechts bei der Namensgebung beim Standesamt offiziell erklärt wird. Denn das deutsche Namensrecht kennt den Doppelnamen für Kinder normalerweise nicht. Ohne die gezielte Berufung auf das italienische Recht könnte der Wunsch nach einem doppelten Nachnamen also scheitern.
Für viele Familien ist diese Regelung eine Erleichterung. Sie ermöglicht es, die kulturelle Herkunft beider Elternteile zu bewahren – ob mit „Rossi“ und „Müller“ oder „Ferrari“ und „Schulze“. Besonders in Zeiten, in denen mehr denn je über Identität und Zugehörigkeit gesprochen wird, ist so ein Doppelname oft mehr als nur ein Formalismus: Er ist ein Zeichen für zwei Welten, die sich verbinden.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.