Wann ist ein Vertrag anfechtbar?
Ein Vertrag ist nicht in jedem Fall für immer bindend. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ihn anfechten – das heißt, ihn rechtlich unwirksam machen oder teilweise aufheben. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Kaufvertrag, einen Werkvertrag, einen Bauvertrag, einen Aufhebungsvertrag oder sogar einen Erbvertrag handelt.
Doch wann ist eine Anfechtung möglich? Meist dann, wenn beim Abschluss des Vertrags ein Fehler vorlag – etwa bei arglistiger Täuschung, Drohung oder einem Irrtum über wesentliche Vertragspunkte. Auch wenn einer der Vertragspartner geschäftsunfähig war oder seine Zustimmung nicht freiwillig gegeben hat, kann der Vertrag angefochten werden.
Die Anfechtung muss allerdings fristgerecht erfolgen. In der Regel muss sie innerhalb von acht Wochen nach Kenntnis der anfechtbaren Umstände erklärt werden. Dabei reicht eine mündliche Mitteilung nicht aus – die Anfechtung muss schriftlich und gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden.
Was passiert nach der Anfechtung? Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, gilt er als von Anfang an unwirksam. Beide Seiten müssen dann das zurückgeben, was sie aus dem Vertrag erhalten haben – etwa gezahltes Geld oder gelieferte Waren. In manchen Fällen kann auch eine teilweise Anfechtung möglich sein, wenn nur bestimmte Klauseln beanstandet werden.
Wichtig ist: Auch ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners können Sie sich so aus der Vereinbarung lösen – vorausgesetzt, die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Bei unsicheren Fällen lohnt sich jedoch stets ein Blick in den Einzelfall oder die Beratung durch einen Fachanwalt.
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