Gehört das Auto eigentlich zum Hausrat?
Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich oft die Frage, wer das gemeinsame Fahrzeug behalten darf. Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, wie das Auto im Alltag genutzt wurde. Grundsätzlich gilt: Ein Auto zählt nicht automatisch zum klassischen Hausrat, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich dazu gerechnet werden.
Die Nutzung entscheidet über die Einordnung. Wurde der Pkw überwiegend für Familienzwecke verwendet – etwa für den wöchentlichen Einkauf, den Transport der Kinder zur Schule oder für gemeinsame Urlaubsfahrten –, wird das Fahrzeug rechtlich dem Hausrat zugeordnet. In diesem Fall spielt es meist keine Rolle, auf wen das Auto offiziell zugelassen ist oder wer als Eigentümer eingetragen ist.
Anders sieht es bei beruflicher Nutzung aus. Hat einer der Ehepartner den Wagen hauptsächlich für berufliche Zwecke genutzt, zählt er in der Regel nicht zum Hausrat. Solche Fahrzeuge verbleiben meist bei der Person, die sie beruflich benötigt. Eine genaue Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls lohnt sich daher immer.
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