Sofortüberweisung: Kostenlos im Euroraum
Seit dem 9. November 2023 gilt in der Europäischen Union eine wichtige Regelung für Verbraucher: Sofortüberweisungen müssen innerhalb des Euroraums genauso kostengünstig sein wie herkömmliche Überweisungen. Das bedeutet, dass Banken ihren Kunden diese schnellen Zahlungen nicht mehr teurer anbieten dürfen.
Der Hintergrund: Früher konnten einige Institute zusätzliche Gebühren für die Sofortüberweisung verlangen, obwohl die Zahlung nur Sekunden dauert. Das hat sich nun geändert. Aufgrund eines EU-Beschlusses sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, die gleichen Konditionen wie bei normalen Überweisungen anzubieten – und die sind in vielen Fällen kostenlos.
Das gilt vor allem für Transaktionen in Euro innerhalb des Euroraums. Wer also beispielsweise in Deutschland lebt und eine Rechnung an einen Dienstleister in Österreich oder Frankreich begleicht, kann dies nun per Sofortüberweisung tätigen, ohne mit Zusatzkosten rechnen zu müssen. Voraussetzung ist, dass sowohl die eigene Bank als auch die des Empfängers am SEPA-Instant-Zahlungssystem teilnehmen – was mittlerweile die meisten Institute tun.
Die Regelung ist Teil eines größeren Vorhabens der EU, bargeldloses Zahlen sicherer, schneller und fairer zu machen. Besonders für Online-Einkäufe oder dringende Zahlungen bietet die Sofortüberweisung nun eine bequeme und gebührenfreie Option.
Verbraucher sollten jedoch immer einen Blick auf die eigenen Kontomodelle werfen – denn während die Sofortüberweisung an sich nun grundsätzlich kostenlos ist, können bei manchen Banken weiterhin Paketgebühren oder Kontoführungsgebühren anfallen. Doch die reine Überweisung per Sofortzahlung kostet nichts mehr extra.
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