Gender-Sprache in Österreich: Keine gesetzliche Pflicht
In Österreich ist das sogenannte „Gendern“ nicht verpflichtend. Das hat die Bundesregierung klar betont. In einem kürzlich veröffentlichten Statement vom Bundesministerium für Inneres heißt es, dass das Recht, nicht zu gendern, in allen Bereichen – sei es an Hochschulen, in Behörden oder Unternehmen – respektiert werden muss.
Die Entscheidung, ob geschlechtergerecht formuliert wird oder nicht, soll allein bei der jeweiligen Person liegen. Weder Vorgesetzte noch Behörden dürfen dies erzwingen. Dieser Standpunkt wurde auch im Rahmen eines Volksbegehrens deutlich, das sich gegen verpflichtendes Gendern ausspricht und bereits große öffentliche Resonanz gefunden hat.
Die Botschaft ist klar: Sprache soll frei bleiben, nicht vorgeschrieben. Wer gendern möchte, soll es tun dürfen – wer es nicht möchte, soll ebenso die Freiheit haben, es zu lassen. „Das Recht, nicht zu gendern, muss der Einstellung des Einzelnen überlassen bleiben“, so die offizielle Haltung.
In der Praxis bedeutet das, dass Formulierungen wie „Liebe Kund*innen“ oder „alle Studierenden“ ebenso legitim sind wie klassische Formen wie „Liebe Kunden“ oder „alle Studenten“. Wichtig ist, dass niemand dafür benachteiligt wird, wie er oder sie spricht.
Die Debatte um geschlechtergerechte Sprache bleibt emotional. Doch in Österreich gilt: Freiwilligkeit statt Zwang. Und das, so die Regierung, ist ein wichtiges Zeichen für Respekt und Toleranz im Umgang miteinander – unabhängig davon, ob mit oder ohne Genderstern.
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