Unterhalt kürzen, wenn das Geld knapp ist?

Es kommt vor: Nach einer Trennung oder Scheidung wird der Unterhalt oft gerichtlich festgelegt. Doch was tun, wenn das eigene Einkommen plötzlich sinkt – etwa durch Jobverlust, Krankheit oder Kurzarbeit? Kann man dann einfach weniger zahlen? Die Antwort ist: Es kommt darauf an.

Grundsätzlich gilt: Jeder hat einen sogenannten Selbstbehalt, also einen Betrag, den er zum Leben braucht. Liegt das eigene Einkommen unter diesem Mindestbedarf, kann die Unterhaltszahlung tatsächlich reduziert oder sogar ganz entfallen. Das klingt logisch – wer nichts hat, kann auch nichts zahlen.

Doch Vorsicht: Ein bloßer Rückgang des Einkommens reicht nicht aus, um einfach weniger zu überweisen. Wenn der Unterhalt auf der Grundlage eines vollstreckbaren Titels festgelegt wurde – etwa durch einen Gerichtsbeschluss oder eine notarielle Urkunde –, darf er nicht einseitig gekürzt werden. Das Gleiche gilt, wenn die Zahlungen im Jugendamtsurkunde verankert sind.

Stattdessen muss der Zahlende rechtlich gegen die Änderung vorgehen: eine Klage auf Anpassung des Unterhalts beim zuständigen Familiengericht einreichen. Erst mit einem neuen Beschluss kann die Summe angepasst werden. Wer vorher einfach weniger zahlt, riskiert Mahnungen, Zwangsvollstreckung oder sogar Schuldnerregistereintrag.

Fazit: Wer finanziell in Not gerät, sollte schnell handeln – aber auf dem rechtskonformen Weg. Eine kurze Unterredung mit einem Fachanwalt für Familienrecht kann hier viel Ärger sparen.

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