Herkunftsnachweis für Einzahlungen

Es ist ein geeigneter Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet.

Datum: 19.08.2021

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