Kann ich mit 63 Bürgergeld beantragen – oder droht Zwangsverrentung?
Wer mit 63 Jahren in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, fragt sich oft: Kann ich noch Bürgergeld erhalten, oder muss ich automatisch in Rente gehen? Die gute Nachricht: Eine Zwangsverrentung ist aktuell vorläufig ausgesetzt.
Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass Menschen, die die Altersgrenze für die reguläre Rente erreicht haben, diese auch antreten müssen – sonst entfällt unter Umständen der Anspruch auf Bürgergeld. Doch seit Anfang 2023 gilt eine Aussetzung dieser Regel. Das bedeutet: Auch wer bereits 63 ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Bürgergeld beantragen, ohne zwangsläufig in die gesetzliche Rente gedrückt zu werden.
Wann lohnt sich Bürgergeld statt Rente?Wer trotz möglicher Rente weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen wäre, kann in vielen Fällen besser davon profitieren, zunächst Bürgergeld zu beziehen. Das ist besonders dann relevant, wenn die Rentenzahlung gering ausfällt oder die persönliche Situation – etwa Gesundheit oder Arbeitsmarktchancen – eine spätere Inanspruchnahme der Rente sinnvoller erscheinen lässt.
Wichtig ist, dass die individuelle Beratung im Jobcenter entscheidend ist. Die Behörden prüfen stets, ob eine Rente tatsächlich möglich und zumutbar ist. Wer beispielsweise gesundheitlich eingeschränkt ist oder nur eine Mini-Rente erwarten kann, hat oft gute Chancen, weiterhin Bürgergeld zu erhalten.
Die aktuelle Rechtslage bietet also Spielraum – wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig informieren und seine Optionen prüfen lassen.
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