Kann man „Angehöriger“ und „Angehörige“ gendern?

Die Frage, ob man die Wörter „Angehöriger“ und „Angehörige“ gendern kann, beschäftigt viele – besonders in formellen oder offiziellen Texten. Die Antwort lautet: Ja, es gibt verschiedene Wege, um beide Geschlechter sichtbar anzusprechen.

Ein gängiges Verfahren ist die Doppelnennung, also „Angehöriger und Angehörige“. Diese Variante ist klar verständlich und wird oft in Briefen, Behördentexten oder akademischen Arbeiten verwendet. Allerdings kann sie mit der Zeit umständlich wirken, besonders wenn sie häufig vorkommt.

Als Alternative bietet sich der Schrägstrich an: „Angehöriger/Angehörige“. Diese Form spart Platz und wird in vielen Institutionen akzeptiert, obwohl sie von manchen als weniger flüssig im Lesefluss empfunden wird.

Eine modernere, sprachlich leichtere Lösung ist das Gender-Gap mit Binnen-I: „Angehörig*er“ oder „Angehörig*e“. Das Sternchen oder der Unterstrich macht die Schreibweise geschlechterinklusiv und wird besonders in digitalen oder informellen Kontexten gerne genutzt. Auch hier gilt: Klarheit geht vor Perfektion.

Letztlich hängt die Wahl der Gendersprache von der Zielgruppe, dem Kontext und der eigenen Haltung ab. Wichtig ist, dass die Sprache respektvoll bleibt und niemand ausgeschlossen wird – weder sprachlich noch gedanklich.

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