Lebenslanges Wohnrecht: Miete oder doch kostenlos?
Ein häufig gestelltes Thema bei der Nutzung von Immobilien ist die Frage, ob jemand, der ein Wohnrecht hat, auch Miete zahlen muss. Die klare Antwort lautet: In der Regel nein. Wer ein Wohnrecht nach § 1093 BGB besitzt, darf die Wohnung oder die Räumlichkeiten lebenslang nutzen – und das meistens unentgeltlich. Das bedeutet: Keine klassische Miete im üblichen Sinne.
Trotzdem ist das Wohnrecht nicht komplett kostenlos. Die Person, die das Recht ausübt – der sogenannte Wohnberechtigte – trägt bestimmte Pflichten. Dazu gehört die ordnungsgemäße Instandhaltung der Wohnung. Das heißt, man muss darauf achten, dass alles in gutem Zustand bleibt, und kleinere Reparaturen gegebenenfalls selbst übernehmen.
Außerdem ist der Wohnberechtigte verpflichtet, die laufenden Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom oder auch die Grundsteuer anteilig zu tragen. Diese Betriebskosten fallen monatlich an und müssen regelmäßig beglichen werden – ähnlich wie bei einem Mietverhältnis, nur dass keine Miete für die bloße Nutzung der Wohnung anfällt.
Ein solches Wohnrecht wird oft im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen eingeräumt, etwa wenn Eltern ihrem Kind das Haus überlassen, aber selbst bis zum Lebensende darin wohnen möchten. Es bietet Sicherheit für alle Beteiligten.
Wichtig ist daher: Auch ohne Mietvertrag ist das Wohnrecht mit Verantwortung verbunden. Wer darin wohnt, profitiert von der Nutzung – und übernimmt gleichzeitig die Kosten für den laufenden Betrieb und die Pflege der Wohnung.
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