Kann eine erwachsene Tochter den Mädchennamen der Mutter annehmen?

Ja, das ist durchaus möglich. Eine erwachsene Tochter kann ihren Namen ändern und stattdessen den Geburtsnamen ihrer Mutter – also den Mädchennamen – tragen. Das deutsche Namensrecht erlaubt es volljährigen Personen, vom Namen eines Elternteils zum Namen des anderen Elternteils zu wechseln. Das bedeutet: Wer nach dem Vater benannt wurde, kann später den Namen der Mutter annehmen – und umgekehrt.

Interessant ist auch die Möglichkeit, einen sogenannten Doppelnamen zu bilden. In bestimmten Fällen darf man nämlich einen Namen aus beiden Elternnamen kombinieren, sofern dies den gesetzlichen Regelungen entspricht. Wichtig ist jedoch: Eine Namensänderung ist kein automatischer Vorgang. Sie muss beim zuständigen Standesamt beantragt werden und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So sollte ein sachlicher Grund vorliegen – etwa ein besonders enger Bezug zum gewünschten Namen oder ein langjähriger Gebrauch.

Die geplante Reform des Namensrechts könnte hier in Zukunft mehr Klarheit und möglicherweise auch mehr Flexibilität bringen. Bisher gibt es aber noch keine abschließenden Beschlüsse – doch viele hoffen, dass künftig eine einfachere und bürokratiefreiere Regelung für Namensänderungen kommt. Wer heute seinen Namen ändern möchte, sollte sich daher gut beraten lassen, am besten direkt beim Standesamt oder bei einem Anwalt für Familienrecht.

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