Wer kann sich freiwillig bei der Krankenkasse versichern?
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Doch was gilt, wenn man seine berufliche Situation ändert – etwa durch Selbstständigkeit, eine Auszeit oder eine befristete Anstellung?
Freiwillig versichern kann sich, wer zuvor direkt bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war und nun nicht mehr pflichtversichert ist. Das betrifft beispielsweise Menschen, die selbstständig werden, eine längere Reise antreten oder vorübergehend nicht berufstätig sind. Voraussetzung ist: Man muss ununterbrochen bis zum Wechsel bei einer gesetzlichen Kasse versichert gewesen sein.
Wer einmal freiwillig versichert ist, zahlt seinen Krankenversicherungsbeitrag selbst – basierend auf seinem Einkommen oder einem von der Kasse festgelegten Mindest- und Höchstsatz. Auch bei geringem Einkommen bleibt man so geschützt, da der Anspruch auf medizinische Leistungen weiterhin besteht.
Wichtig zu wissen: Wer freiwillig versichert ist, kann jederzeit zur privaten Krankenversicherung wechseln – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Umgekehrt ist der Rückweg aus der Privatversicherung in die freiwillige gesetzliche Versicherung nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die Entscheidung, ob man sich freiwillig versichern lassen möchte, hängt stark von der individuellen Lebenssituation ab. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig bei seiner Krankenkasse beraten lassen – etwa bei der Techniker (TK) oder einer anderen gesetzlichen Kasse. Denn die richtige Absicherung sorgt für mehr Ruhe – gerade in Zeiten, in denen der Berufsweg ungewöhnliche Wege geht.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.