Dürfen Arbeitnehmer rauchen gehen? Das sagt das Gesetz
Ein kurzer Blick nach draußen: Raucherpause. Viele Arbeitnehmer kennen das – eine Tasse Kaffee in der Hand, dann der Gang nach draußen für eine Zigarette. Doch was viele nicht wissen: Es gibt kein gesetzliches Recht auf eine Raucherpause.
Im Arbeitsrecht ist klar: Der Arbeitgeber muss keine Pausen fürs Rauchen einräumen. Weder das Arbeitszeitgesetz noch andere Vorschriften verpflichten ihn dazu. Pausenregelungen sind Vertrags- oder tariflich geregelt – und dort steht meist nichts von „Raucherpause“, sondern von „Pausenzeit“ allgemein.
Wenn also im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag steht, dass Mitarbeiter nach sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 20 Minuten haben, dürfen sie diese natürlich nutzen – egal ob zum Essen, zum Telefonieren oder eben zum Rauchen. Doch wer extra für eine Zigarette das Büro verlassen will, muss dies mit dem Chef absprechen. Ohne Absprache kann das unter Umständen als unerlaubte Abwesenheit gelten.
Einige Arbeitgeber dulden Rauchpausen aus betrieblicher Praxis heraus – aus Rücksicht oder einfach, um den Arbeitsalltag angenehmer zu gestalten. Aber das ist eine freiwillige Regelung, kein Recht. Und in Nichtraucherbetrieben oder bei strengen Zeitplänen kann es schnell zu Konflikten kommen.
Wer regelmäßig raucht, sollte also nicht einfach annehmen, dass er „automatisch“ eine Pause hat. Besser: Klare Absprachen treffen. Denn letztlich zählt nicht die Gewohnheit, sondern der Vertrag.
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