Wann gibt es Zuschläge beim Arbeitslohn?
Wer außerhalb der üblichen Arbeitszeiten tätig ist, hat in vielen Fällen Anspruch auf Zuschläge. Diese zusätzlichen Zahlungen gelten insbesondere für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie für Überstunden. In vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen sind die genauen Regelungen festgelegt, wann genau welche Zuschläge anfallen.
Ein besonderer Vorteil: Die Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass Beschäftigte von diesem zusätzlichen Verdienst mehr behalten können als bei regulären Arbeitsstunden. Diese Freigrenzen sind gesetzlich festgelegt und sollen die besondere Belastung für Arbeitnehmer, die zu ungewöhnlichen Zeiten arbeiten müssen, ausgleichen.
So gilt beispielsweise für Nachtarbeit eine Freigrenze von 25 Prozent des regulären Stundenlohns. Bei Sonntagsarbeit sind es bis zu 50 Prozent, bei Feiertagsarbeit sogar bis zu 100 Prozent des Lohns, die steuerfrei bleiben können – je nach Dauer und Art der Tätigkeit.
Überstunden hingegen sind grundsätzlich nicht steuerbegünstigt, es sei denn, sie fallen ebenfalls in einen dieser Zeiträume. Arbeitgeber sollten daher genau prüfen, welche Zuschläge anfallen und wie sie steuerlich zu behandeln sind. Für Arbeitnehmer lohnt es sich, ihre Arbeitszeiten und die dazugehörigen Vergütungen genau zu überprüfen – besonders, wenn sie regelmäßig an Sonn- oder Feiertagen arbeiten oder Nachtschichten absolvieren.
Quelle: haufe.de
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