Wann ist ein Geschenk steuerpflichtig?
Ein kleines Geschenk an Kunden oder Geschäftspartner kann eine nette Geste sein – doch steuerlich ist hier Vorsicht gefragt. Grundsätzlich dürfen Unternehmen Aufmerksamkeiten steuermindernd absetzen, solange der Wert pro Person und Jahr 35 Euro netto nicht übersteigt. Dieser Betrag gilt als sogenannte Bagatellgrenze und wird oft auch als „35-Euro-Regel“ bezeichnet.
Wird diese Summe überschritten, kann das Geschenk nicht mehr pauschal als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Stattdessen muss der volle Betrag steuerlich behandelt werden, was für das Unternehmen zusätzlichen Aufwand und höhere Steuern bedeuten kann.
Interessant ist auch die Sicht des Empfängers: Auch für Kunden oder Geschäftspartner kann ein Geschenk Folgen haben. Wenn der Wert klar über der üblichen Geschäftsetikette liegt, kann das Finanzamt dies als einkommensteuerpflichtige Einnahme werten – besonders, wenn die Beziehung eher geschäftlich als freundschaftlich ist. Das ist zwar in der Praxis selten, aber grundsätzlich möglich.
Wichtig ist außerdem, dass die 35-Euro-Grenze pro Person und Kalenderjahr gilt. Schenkt ein Unternehmen einem Geschäftspartner im Jahr mehrmals etwas – etwa zu Weihnachten, zum Geburtstag und zum Firmenjubiläum –, müssen alle Werte zusammengerechnet werden. Liegt die Summe darüber, entfällt die steuerliche Begünstigung für den Geber.
Für Arbeitnehmer gelten ähnliche Regeln: Auch hier sind Sachzuwendungen bis 35 Euro im Jahr meist steuerfrei. Alles darüber kann steuerpflichtig sein – sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Deshalb lohnt es sich, bei der Planung von Geschenken immer einen Blick auf die Steuervorschriften zu werfen.
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