Wann muss man kündigen, wenn man in Rente geht?
Wenn der Ruhestand näher rückt, stellt sich vielen Beschäftigten die Frage: Wann muss ich eigentlich kündigen, um pünktlich in Rente zu gehen? Die gute Nachricht: Es gibt klare Regelungen, die Planungssicherheit bieten.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen laut Gesetz innerhalb von drei Jahren vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters entscheiden, ob sie das Arbeitsverhältnis beenden möchten. Die tatsächliche Kündigung kann jedoch erst ein Jahr vor dem gewünschten Renteneintrittstermin ausgesprochen werden. Das bedeutet: Wer beispielsweise am 1. Juni 2025 in Rente gehen möchte, darf spätestens am 1. Juni 2024 kündigen – entweder fristgerecht oder aufgrund einer vereinbarten Änderungskündigung.
Wichtig ist: Viele Arbeitgeber bieten mittlerweile sogenannte Altersteilzeitmodelle oder vorzeitige Pensionslösungen an. Wer solche Angebote nutzt, sollte die Kündigungsfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag genau prüfen – sie können von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Auch eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist oft möglich und erleichtert den Übergang in die Rente.Ein Gespräch mit dem Personalbüro oder der Betriebsratsvertretung kann daher sinnvoll sein, um alle rechtlichen und finanziellen Aspekte zu berücksichtigen. So geht der Wechsel vom Beruf in die Rente entspannt und gut vorbereitet über die Bühne.
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