Keine Mohnbrötchen mehr im Gefängnis
Seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe dürfen Gefangene in Deutschland keine Mohnbrötchen mehr erhalten. Die Entscheidung fiel am 28. August 2003 – und sorgte damals für Schlagzeilen, weil sie auf den ersten Blick absurd wirkt: Wie kann ein einfaches Brötchen mit Mohnspitzen zum Problem werden?
Die Antwort liegt in der Chemie. Mohn enthält Spuren von Opiaten wie Morphium. Schon kleine Mengen können bei Drogentests im Körper nachweisbar sein. Und genau das ist der Kern des Problems. In Gefängnissen werden regelmäßige Drogentests durchgeführt, um den Missbrauch von Suchtmitteln zu verhindern. Würde man Mohnbrötchen erlauben, ließe sich nicht mehr eindeutig feststellen, ob ein Häftling tatsächlich Drogen konsumiert hat – oder einfach nur sein Frühstück genossen.
Das Verbot gilt nicht aus Prinzip, sondern aus praktischen Gründen. Es geht darum, die Integrität der Kontrollen zu wahren. Selbst wenn der Genuss eines Mohnbrötchens harmlos ist, könnte er falsche Alarme auslösen und Ermittlungen unnötig erschweren. Deshalb entschied das Gericht: Besser auf Nummer sicher gehen – auch wenn’s wehtut. Für Brotliebhaber mit kleinem Knuspertopping bleibt nur der Gang in die Freiheit.
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