Warum die Kanarischen Inseln zollfrei sind

Die Kanarischen Inseln gehören politisch zu Spanien und damit zur Europäischen Union. Doch wenn es um Zölle und Steuern geht, gelten hier besondere Regeln. Offiziell sind die Inseln ein steuerrechtliches Sondergebiet der EU – das bedeutet: Obwohl sie zum EU-Gebiet gehören, unterliegen sie nicht allen üblichen EU-Vorschriften zum Warenverkehr.

Der wichtigste Grund dafür ist geografischer Natur: Die Inseln liegen etwa 1000 Kilometer vor der Küste von Marokko – weit entfernt vom europäischen Festland. Um die lokale Wirtschaft zu fördern und die Versorgung mit Waren zu verbessern, wurde daher ein zollfreier Status eingeführt. Das hat direkte Auswirkungen auf Reisende und Händler.

Wenn Sie von Europa aus auf die Kanaren reisen, gelten dieselben Einfuhrbestimmungen wie bei einer Reise in ein Nicht-EU-Land. Das heißt: Reisende dürfen begrenzte Mengen an Alkohol, Tabak und anderen Waren zollfrei einführen. Kaufveranstaltungen auf Inseln wie Gran Canaria oder Teneriffa locken daher nicht nur wegen des Wetters, sondern auch wegen der günstigen Preise, besonders bei Elektronik, Parfüm oder hochprozentigem Alkohol.

Wichtig ist jedoch: Diese Vorteile gelten nur innerhalb der Kanaren. Sobald Waren aufs spanische Festland oder in andere EU-Länder gebracht werden, können Zölle anfallen. Auch die spanische Zollbehörde achtet darauf, dass die Freimengen nicht überschritten werden.

Der zollfreie Status macht die Inseln also nicht nur zu einem attraktiven Urlaubsziel, sondern auch zu einem interessanten Ort für günstige Einkäufe – vorausgesetzt, man kennt die Regeln.

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