Witwenrente 2024: So viel darf man dazuverdienen

Wer eine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, darf unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin Geld verdienen – ohne dass die Rente gekürzt wird. Ab 1. Juli 2024 steigen die Freibeträge für das Zusatzeinkommen, was Hinterbliebene entlastet.

Bislang lag die Grenze bei 992,64 Euro netto im Monat. Künftig dürfen Empfänger:innen dieser Rente bis zu 1.038,05 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass die Rentenzahlung gemindert wird. Das entspricht einer Erhöhung um rund 45 Euro. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Hinterbliebenenrente lebenslang oder befristet gezahlt wird – etwa bei Renten wegen Alters oder Erwerbsminderung des Verstorbenen.

Wichtig ist: Nur Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit zählt zu diesem Freibetrag. Andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge unterliegen anderen Regeln und können die Rente beeinflussen. Wer über der Grenze verdient, muss mit Kürzungen rechnen – allerdings wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet, sondern nur ein Teil.

Die Anpassung der Verdienstgrenze im Sommer 2024 spiegelt die gestiegenen Lebenshaltungskosten wider und sorgt für mehr Planungssicherheit. Besonders für jüngere Hinterbliebene, die weiterhin arbeiten, ist das eine Erleichterung. Dennoch lohnt es sich, die individuelle Situation mit der zuständigen Rentenversicherung zu besprechen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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