Was gehört zur Erbmasse?

Wenn jemand verstirbt, geht nicht nur das, was er besessen hat, auf die Erben über – sondern auch, was er geschuldet hat. Die Erbmasse umfasst sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen, also sowohl Vermögen als auch Verbindlichkeiten.

Dazu zählen zum Beispiel Immobilien, Kontoguthaben, Fahrzeuge oder Wertgegenstände. Doch ebenso gehören Schulden, offene Rechnungen oder Kredite zur Erbmasse. Das bedeutet: Erbt jemand ein Vermögen, übernimmt er automatisch auch die finanziellen Lasten des Verstorbenen.

Ein typisches Beispiel: Hinterlässt der Erblasser eine schuldenfreie Wohnung und ein gut gefülltes Konto, ist die Erbmasse eindeutig positiv. Anders sieht es aus, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. In diesem Fall droht den Erben eine erhebliche finanzielle Belastung – und das kann schnell unangenehm werden.

Deshalb gilt: Wenn die Schulden größer sind als das Vermögen, sollte das Erbe ausgeschlagen werden. Das muss innerhalb von sechs Wochen beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Tut man es nicht, haftet man als Erbe automatisch mit dem eigenen Vermögen für die Schulden – auch wenn man es nicht wollte.

Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen. Ein Anwalt für Erbrecht kann helfen, die Lage einzuschätzen und die richtige Entscheidung zu treffen. Denn Erben ist kein automatischer Gewinn – manchmal ist es klüger, Nein zu sagen.

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