Was ist ein Mangelfall beim Unterhalt?

Ein Mangelfall liegt vor, wenn der Unterhaltspflichtige den vollen Unterhalt für sein Kind nicht zahlen kann oder zahlt. Das betrifft vor allem den Kindesunterhalt bei minderjährigen Kindern. In solchen Fällen springt der Staat ein: Auf Antrag wird dann Unterhaltsvorschuss gezahlt, um sicherzustellen, dass das Kind weiterhin finanziell abgesichert ist. Dieser Vorschuss wird in der Regel vom Jugendamt gewährt und kann später vom Staat vom Unterhaltspflichtigen eingefordert werden.

Wichtig ist jedoch: Der staatliche Ausgleich gilt nicht für alle Arten von Unterhalt. Bei einem Mangelfall im Ehegattenunterhalt oder beim Elternunterhalt – also wenn erwachsene Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen – übernimmt der Staat keine Zahlungen. In diesen Fällen bleibt die finanzielle Lücke oft ungedeckt, es sei denn, andere Sozialleistungen wie Sozialhilfe greifen.

Der Unterhaltsvorschuss für Kinder ist eine wichtige Sicherung, besonders wenn der zahlungspflichtige Elternteil arbeitslos ist, kein Einkommen hat oder sich der Unterhaltszahlung entzieht. Dennoch sollte der Anspruch auf vollständigen Unterhalt weiterhin gerichtlich durchgesetzt werden, sobald die wirtschaftliche Lage es zulässt.

Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte sich an das zuständige Jugendamt wenden und Unterstützung beantragen. Der Prozess ist oft schneller und unkomplizierter, als viele annehmen – und kann gerade für alleinerziehende Eltern eine große Erleichterung bedeuten.

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