Was ist ein stillschweigender Kaufvertrag?

Ein stillschweigender Kaufvertrag entsteht, ohne dass ein Wort gesprochen oder unterschrieben wird. Dennoch ist er rechtlich voll gültig. Wie das? Ganz einfach: Durch das konkrete Verhalten der Beteiligten zeigt sich, dass ein Vertrag gewollt ist – man spricht dann von konkludentem Handeln.

Ein klassisches Beispiel ist das Tanken an einer Selbstbedienungsstation. Man fährt vor, zapft Benzin und zahlt anschließend am Automaten. Kein Vertragstext, keine Unterschrift – und doch hat ein Kaufvertrag bestanden. Bereits das Betätigen der Zapfpistole gilt als stillschweigende Annahme des Angebots durch den Kunden. Der Tankstellenbetreiber wiederum erfüllt seine Leistung, indem er Kraftstoff liefert.

Wichtig zu wissen: Ein Kaufvertrag bedarf keiner besonderen Form. Er muss weder schriftlich festgehalten noch ausdrücklich erklärt werden. Es reicht, wenn Käufer und Verkäufer durch ihr Handeln eindeutig erkennbar einverstanden sind. Solche stillschweigenden Verträge gelten übrigens nicht nur beim Tanken, sondern auch beim Kauf einer Zeitung am Kiosk oder im Online-Shop, wenn man Ware in den Warenkorb legt und den Kaufvorgang abschließt.

Trotz ihrer Unauffälligkeit haben stillschweigende Verträge volle rechtliche Wirkung. Wer sich darauf einlässt, ist gebunden – genau wie bei einem schriftlichen Vertrag. Es lohnt sich also, gerade bei Alltagsgeschäften darauf zu achten, wann man eigentlich verpflichtet ist, ohne es bewusst zu entscheiden.

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