Was tun, wenn man eine Immobilie geerbt hat?

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus geerbte haben, beginnt eine neue Phase – doch bevor Sie über das Eigentum verfügen können, müssen einige rechtliche Schritte unternommen werden. Der wichtigste Schritt: Die Umschreibung im Grundbuch. Damit Sie offiziell als Eigentümer gelten, müssen Sie sich dort eintragen lassen.

Doch um das Grundbuch ändern zu lassen, benötigen Sie zunächst einen Erbschein. Dieses Dokument bestätigt Ihre Rechtsnachfolge und wird auf Antrag beim zuständigen Nachlassgericht ausgestellt. Ohne Erbschein kann das Grundbuchamt keine Eigentumsänderung vornehmen. Der Antrag auf Erteilung des Erbscheins erfordert in der Regel Angaben zur Verstorbenen, zur Erbfolge und zur Hinterlassenschaft – beispielsweise die Vorlage der Sterbeurkunde und eventuell des Testaments.

War der Erblasser alleiniger Eigentümer, ist der Prozess meist überschaubar. Komplizierter wird es bei mehreren Erben oder wenn Erbanteile bestehen. Dann ist Einigkeit unter den Miterben wichtig – besonders, wenn über Nutzung oder Verkauf der Immobilie entschieden wird.

Nicht zu vergessen: Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle. Unter Umständen fällt Erbschaftsteuer an – je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Immobilie. Eine Beratung durch einen Steuer- oder Erbrechtsanwalt kann hier sinnvoll sein.

Kurz gesagt: Ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung ist nicht einfach „Ihr Eigentum“, nur weil Sie Erbe sind. Die formelle Anerkennung durch den Erbschein und die Eintragung ins Grundbuch sind entscheidend – und der erste Schritt, um wirklich handlungsfähig zu sein.

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