Wie sich Nebeneinkünfte auf Ihre Rente auswirken

Wenn Sie bereits in Rente sind, fragen Sie sich vielleicht, ob ein zusätzlicher Job oder eine Nebentätigkeit etwas an Ihrer Rente ändert. Die gute Nachricht: Ja, Sie dürfen als Rentner etwas hinzudenken – aber mit einer wichtigen Grenze.

Die Regel ist klar: Wer als Altersrentner monatlich mehr als 520 Euro hinzuverdient, wird sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass dieser Verdienst nicht mehr schwarz auf weiß „steuerfrei“ ist. Ab diesem Betrag gelten Sie als rentenversicherungspflichtig weiterbeschäftigter Rentner, und die zusätzlichen Einkünfte müssen versteuert werden.

Was heißt das konkret? Einkünfte bis 520 Euro im Monat bleiben steuerfrei und haben keine Auswirkungen auf Ihre Rente. Doch sobald Sie diesen Betrag überschreiten, kommen Sozialabgaben und Steuern ins Spiel. Das gilt unabhängig davon, ob Sie freiberuflich tätig sind, einen Minijob haben oder in Teilzeit arbeiten.

Wichtig ist auch: Diese Regel betrifft nur die Altersrente. Bei einer Erwerbsminderungsrente gelten andere Grenzen. Außerdem sollten Sie Ihre Rentenversicherung oder einen Steuerberater konsultieren, um sicherzugehen, dass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Wer also gerne weiterarbeiten möchte, kann das tun – und zwar ohne, dass die Rente gestrichen wird. Doch mit dem Verdienst über 520 Euro im Monat wird es eben „ernst“: Dann zahlen Sie wieder Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, und das Finanzamt will mitreden.

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