Verkauf von selbst gezogenem Saatgut: Was ist erlaubt?

Wer selbst gezogenes Saatgut verkaufen möchte, braucht eine Genehmigung – andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein paar Samen aus dem heimischen Garten handelt oder um eine größere Charge. In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass Saatgut nur in den Verkehr gebracht werden darf, wenn es offiziell zugelassen ist. Das bedeutet: Selbst gezüchtete Samen von Tomaten, Radieschen oder Kräutern dürfen zwar geschenkt oder privat genutzt werden – verkaufen darf man sie aber nicht, ohne die nötigen Papiere.

Interessant ist jedoch eine Ausnahme: Landwirte dürfen Saatgut aus alten, nicht mehr amtlich zugelassenen Sorten selbst herstellen und vermarkten. Das betrifft beispielsweise traditionelle Getreidesorten oder regionale Gemüsesorten, die aus dem regulären Sortenkatalog gefallen sind. Diese Regelung dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt und stärkt kleinere Anbauer, die auf alte Kulturpflanzen setzen.

Für Hobbygärtner heißt das: Wer mit Leidenschaft alte Sorten kultiviert und weitergeben möchte, sollte vorsichtig sein. Ein Verkauf auf Wochenmärkten oder im Internet kann schnell zu Problemen führen. Besser ist es, auf Züchtervereine oder Initiativen wie Arche Noah zurückzugreifen, die oft legalen Austausch organisieren. So bleibt die Vielfalt im Beet und auf dem Teller – und niemand läuft Gefahr, teuer abgestraft zu werden.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen