Wer bewertet eine Immobilie bei einer Schenkung?

Wenn eine Immobilie innerhalb der Familie oder an eine andere Person geschenkt wird, spielt der Wert des Objekts eine entscheidende Rolle – vor allem für die Berechnung der Schenkungssteuer. Das Finanzamt ist es, das den maßgeblichen Wert der Immobilie festlegt, um zu prüfen, ob der geschenkte Betrag den steuerfreien Freibetrag übersteigt.

Je nach Verwandtschaftsgrad liegt dieser Freibetrag zwischen 20.000 und 400.000 Euro. So können Ehepartner beispielsweise bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder von ihren Eltern bis zu 400.000 Euro pro Elternteil. Wird dieser Betrag überschritten, wird die Differenz besteuert – meist mit einem Steuersatz zwischen 7 und 30 Prozent.

Die Bewertung erfolgt meist nach dem sogenannten Vergleichswertverfahren, bei dem aktuelle Kaufpreise für ähnliche Immobilien in der Umgebung herangezogen werden. Auch der Zustand des Hauses, die Lage und die Ausstattung fließen in die Beurteilung ein. Manchmal beauftragt das Finanzamt auch einen unabhängigen Gutachter, um den Wert objektiv zu ermitteln.

Es ist ratsam, sich bereits vor der Schenkung über den voraussichtlichen Wert informieren zu lassen – zum Beispiel durch einen erfahrenen Immobilienexperten. So kann man unangenehme Überraschungen bei der Steuerfestsetzung vermeiden.

Ein weiterer Vorteil: Wer die Immobilie später weiterverkauft, braucht bei einer Schenkung unter Angehörigen keine Spekulationssteuer zu zahlen – sofern bestimmte Fristen eingehalten werden. Wer also plant, ein Haus oder eine Wohnung weiterzugeben, sollte frühzeitig über die steuerlichen und bewertungstechnischen Aspekte nachdenken.

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