Wie viel kann man 2024 neben der Erwerbsminderungsrente verdienen?

Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, darf unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem weiterarbeiten. Allerdings gibt es eine jährliche Grenze, bis zu der man ohne Abzüge bei der Rente hinzuverdienen kann. Im Jahr 2024 liegt diese Hinzuverdienstgrenze bei 37.117,50 Euro.

Das bedeutet: Wer weniger als diesen Betrag pro Jahr verdient, behält seine Rente in voller Höhe. Wird die Grenze überschritten, kann die Rentenzahlung gekürzt werden – und zwar anteilig für jeden Euro, der darüber liegt. Es lohnt sich daher, genau zu prüfen, wie viel man zusätzlich verdienen darf, ohne dass die Rente schmilzt.

Die Regelung soll sicherstellen, dass Menschen mit teilweiser Erwerbsminderung möglichst sanft in den Ruhestand übergehen können, ohne finanziell benachteiligt zu sein. Viele nutzen diese Möglichkeit, um beruflich noch teilweise tätig zu bleiben, ohne den vollen Arbeitsumfang stemmen zu müssen.

Wer unsicher ist, sollte unbedingt die zuständige Rentenversicherung kontaktieren. Denn jeder Fall ist individuell, und es gibt Sonderregelungen – etwa bei Selbstständigkeit oder kurzfristigen Einkünften. Wichtig ist auch: Die Grenze bezieht sich auf das gesamte Jahreseinkommen aus Beschäftigung, nicht auf monatliche Verdienste.

Wer 2024 neben der Erwerbsminderungsrente arbeitet, sollte also die 37.117,50-Euro-Marke im Blick behalten, um unliebsame Überraschungen bei der Rente zu vermeiden.

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