Arbeitslosengeld nach 60: Wie lange haben Betroffene Anspruch?

Wer im Alter von 60 Jahren oder älter arbeitslos wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Grundsätzlich beträgt die maximale Bezugsdauer 24 Monate, sofern die notwendige Versicherungszeit erfüllt ist – also mindestens 36 Monate innerhalb der letzten acht Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt wurden.

Bei Personen, die kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind, kann diese Dauer allerdings auf maximal 18 Monate begrenzt sein, wenn die Beitragszeiten nicht ausreichen. Der genaue Zeitraum hängt also stark von der individuellen Erwerbsbiografie ab.

Im Gegensatz zu jüngeren Arbeitnehmenden profitieren Ältere von einer längeren Bezugsdauer. So beträgt die maximale Zahlungsdauer für unter 58-Jährige meist nur zwölf Monate. Ab 58 steigt sie schrittweise an, was besonders für Menschen über 60 von Vorteil ist.

Wichtig ist: Der Anspruch endet spätestens mit Beginn der Altersrente. Viele nutzen die Zeit der Arbeitslosigkeit daher auch, um sich beruflich umzupositionieren oder an Maßnahmen der Agentur für Arbeit teilzunehmen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Wer genau weiß, wie lange er Arbeitslosengeld beziehen kann, sollte seine Unterlagen prüfen und sich bei der zuständigen Arbeitsagentur beraten lassen. So bleibt nichts dem Zufall überlassen – gerade in einer Lebensphase, in der stabile Planung besonders wichtig ist.

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