Muss man als Minijobber eine Steuererklärung abgeben?

Für die meisten Menschen mit einem Minijob gibt es eine einfache Regelung: In den allermeisten Fällen ist keine Steuererklärung erforderlich. Der Grund dafür liegt in der speziellen Abrechnung dieser Beschäftigungsform.

Normalerweise wird ein Minijob vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Der Betrieb führt dabei automatisch einen Pauschalbetrag von zwei Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale ab. In dieser Pauschale sind bereits die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer komplett enthalten. Damit gilt die Steuer als abgegolten, und das Einkommen muss in der privaten Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wird der Minijob nicht pauschal, sondern über die individuelle Lohnsteuerkarte abgerechnet, oder kommen mehrere Jobs zusammen, kann die Situation anders aussehen. Wer aber lediglich einen einzelnen, pauschal versteuerten Minijob ausübt, spart sich den bürokratischen Aufwand bei der Steuererklärung.

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