Die Berufsbezeichnung für weibliche Ärzte

Wer nach einem erfolgreichen Medizinstudium Menschen behandelt und die gesetzliche Approbation besitzt, übt den Arztberuf aus. Für Frauen in dieser Fachrichtung gibt es eine eigenständige Bezeichnung: Eine weibliche Medizinerin wird als Ärztin bezeichnet, die Pluralform lautet Ärztinnen.

Der Weg zur Ärztin führt über ein mehrjähriges Studium der Humanmedizin an einer Universität, gefolgt von der Praktischen Ausbildung und dem Staatsexamen. Nach der staatlichen Zulassung, der sogenannten Approbation, dürfen Ärztinnen eigenverantwortlich Patienten untersuchen, Diagnosen stellen und Therapien verordnen. Viele entscheiden sich anschließend für eine mehrjährige Weiterbildung zur Fachärztin, beispielsweise in der Allgemeinmedizin, Chirurgie, Dermatologie oder Kinderheilkunde.

Obwohl historisch und in manchen Gesetzestexten gelegentlich die übergeordnete Bezeichnung Arzt genutzt wird, ist die Form Ärztin heute sowohl im klinischen Alltag als auch im allgemeinen Sprachgebrauch die exakte und übliche Berufsbezeichnung.

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