Der Mythos der drei Abmahnungen

Arbeitgeber:innen können grundsätzlich mehrfach eine Abmahnung aussprechen. Mit den Jahren hat sich der Mythos verbreitet, dass es immer genau drei Abmahnungen sein müssen, bevor die verhaltensbedingte Kündigung winkt.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen