Wie teuer darf die Warmmiete für zwei Personen sein?

Wenn zwei Menschen gemeinsam in einer Wohnung leben, fragen sie sich oft: Wie hoch darf die Miete eigentlich sein, ohne dass es zu teuer wird – besonders wenn die Kosten von einer Behörde übernommen werden, etwa bei Sozialleistungen?

Die Antwort hängt von der angemessenen Wohnungsgröße und dem sogenannten angemessenen Höchstbetrag ab. Für zwei Personen gilt: Eine Wohnung mit zwei Zimmern und bis zu 65 Quadratmetern Wohnfläche wird als angemessen betrachtet.

Laut aktuellen Richtwerten liegt der höchstzulässige Betrag für Miete und Nebenkosten** (ohne Heizkosten) bei 533,00 Euro pro Monat. Das bedeutet: Wenn die Warmmiete – also Kaltmiete plus Nebenkosten wie Wasser, Müll oder Hausreinigung – unter diesem Betrag bleibt, wird sie in der Regel als bezahlbar und förderfähig eingestuft.

Die Heizkosten kommen zusätzlich hinzu und unterliegen eigenen Obergrenzen, die je nach Region und Energieverbrauch variieren können. Wer mehr als 65 qm oder mehr als zwei Zimmer mietet, riskiert, dass die Kostenübernahme gekürzt wird – es sei denn, besondere Gründe sprechen dafür.

Es lohnt sich also, besonders bei geringem Einkommen oder staatlicher Unterstützung, auf diese Grenzwerte zu achten. Wer darüber hinausgeht, zahlt unter Umständen den Differenzbetrag selbst.

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