Die Energiepreispauschale beim Minijob: Was gilt bei der Steuer?

Die Energiepreispauschale von 300 Euro sollte eine gezielte Entlastung bringen, warf jedoch bei vielen Beschäftigten steuerliche Fragen auf. Ob Abzüge anfallen, hängt maßgeblich von der Art der Versteuerung des jeweiligen Einkommens ab.

Grundsätzlich ist die Pauschale steuerpflichtig. Das betrifft alle Arbeitnehmer, deren Verdienst individuell nach den persönlichen Lohnsteuermerkmale abgerechnet wird. In diesen Fällen wird der Betrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt und unterliegt der normalen Besteuerung.

Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch für Minijobber: Wird der Verdienst im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung pauschal durch den Arbeitgeber versteuert, fällt auf die Einmalzahlung keine Pauschalsteuer an. Für Pauschalversteuerte bleibt die Energiepreispauschale somit in voller Höhe abzugsfrei.

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