Grundfreibetrag und Rente: Was bleibt steuerfrei?
Seit 2023 beträgt der Grundfreibetrag in Deutschland 10.908 Euro – ein Anstieg um 561 Euro gegenüber dem Vorjahr. Das bedeutet: Wer eine Rente erhält, muss bis zu dieser Grenze keine Einkommensteuer zahlen. Für viele Ruheständler ist das eine Erleichterung, besonders angesichts steigender Lebenshaltungskosten.
Wie wirkt sich das konkret auf die Rente aus?Wenn Ihre gesamte zu versteuernde Rente unterhalb des Grundfreibetrags liegt, schickt das Finanzamt keine Steuerrechnung. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine gesetzliche, private oder betriebliche Rente handelt. Wichtig ist jedoch: Nicht die Bruttorente wird herangezogen, sondern der steuerpflichtige Anteil – also der Teil, der nach Abzug von Werbungskosten und dem sogenannten Ertragsanteil tatsächlich als Einkommen gilt.
Bei der gesetzlichen Rente zum Beispiel unterliegt seit 2005 nur ein Teil der Auszahlung der Besteuerung. Je später man in Rente geht, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil. Doch dank des Grundfreibetrags bleibt für viele Pensionäre auch bei einer monatlichen Rente von 900 bis 1.000 Euro am Ende kein Steuerbescheid.
Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um der Inflation und der steigenden Lebenshaltung gerecht zu werden. Diese Anpassung hilft, dass niedrige und mittlere Einkommen aus Rente stärker entlastet werden. Wer sicher gehen möchte, kann beim Finanzamt einen Freistellungsauftrag für seine Rentenzahlungen einreichen – so fließt von Anfang an mehr Nettobetrag aufs Konto.
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