Energiepauschale: So profitieren Rentner mit Minijob

Seit Ende 2022 können auch Rentnerinnen und Rentner mit einem Minijob von der Energiepreispauschale profitieren. Besonders für Menschen, die im Ruhestand noch eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt ausüben, ist das eine wichtige Erleichterung angesichts gestiegener Energiekosten.

Wo wird die Pauschale beantragt?

Die Energiepreispauschale für das Jahr 2022 wird nicht über einen gesonderten Antrag gestellt, sondern über die persönliche Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Das gilt auch für Rentner, die neben ihrer Rente einen 450-Euro-Job haben – besonders häufig im Bereich Haushaltshilfe. Wichtig ist: Die Pauschale muss selbst in der Steuererklärung eingetragen werden, sonst fließt das Geld nicht.

Da viele Steuerzahler die Erklärung für 2022 bereits abgegeben haben, lohnt sich in einigen Fällen eine Nachbesserung. Die Finanzverwaltung prüft dann, ob ein Anspruch besteht. Wer unsicher ist, sollte sich direkt an sein zuständiges Finanzamt wenden oder Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen.

Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass viele Beschäftigte im Haushalt – darunter auch viele ältere Arbeitnehmer – von der Regelung betroffen sind. Die Pauschale in Höhe von 300 Euro sollte daher nicht verpasst werden. Mit der richtigen Steuererklärung ist der Anspruch oft einfach und unbürokratisch zu nutzen.

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