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Hier ist der zweite und letzte Teil des Artikels auf Deutsch zum Thema „Habe gekündigt und bin jetzt krank geschrieben?“, der wichtige Details zu Fristen, dem Übergang in die Arbeitslosigkeit und rechtlichen Stolpersteinen beleuchtet.

Urlaubsanspruch und das Ende des Arbeitsverhältnisses

Ein oft unterschätzter Aspekt während einer Kündigung und gleichzeitiger Krankschreibung ist der verbleibende Erholungsurlaub. Grundsätzlich gilt: Auch während einer Arbeitsunfähigkeit läuft der Urlaubsanspruch weiter.

  • Urlaubsabgeltung: Konntet Ihr Euren Urlaub wegen der Erkrankung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, muss dieser vom Arbeitgeber finanziell abgegolten werden.

  • Keine Dopplung: Eine Krankheit während des Urlaubstages führt nicht dazu, dass diese Tage automatisch hinten angehängt werden, es sei denn, es liegt ein ärztliches Attest vor, das die Arbeitsunfähigkeit explizit bescheinigt.

Übergang in die Arbeitslosigkeit: Worauf es jetzt ankommt

Sobald das Arbeitsverhältnis endet und die Krankengeldphase nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung einsetzt, ist die rechtzeitige Agentur für Arbeit gefordert.

  1. Rechtzeitig arbeitsuchend melden: Auch wenn Ihr krank geschrieben seid, müsst Ihr Euch fristgerecht (in der Regel drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung) arbeitsuchend melden. Wer diese Frist verpasst, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

  2. Die Nahtlosigkeitsregelung: Sollte die Krankheit über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus andauern, greift oft das sogenannte Krankengeld der Krankenkasse. Ist dieses nach 78 Wochen ausgeschöpft, schützt die Nahtlosigkeitsregelung nach Paragraph 145 des Sozialgesetzbuches III vor finanziellen Lücken, falls eine Erwerbsminderung droht.

Fazit: Kommunikation ist der Schlüssel

Eine Krankschreibung nach eingereichter Kündigung ist rechtlich völlig legitim, solange sie medizinisch begründet ist und durch einen Arzt festgestellt wurde. Dennoch ist das Konfliktpotenzial mit dem Arbeitgeber hoch.

Um rechtliche Auseinandersetzungen oder gar den Verdacht eines vertragswidrigen Verhaltens zu vermeiden, empfiehlt sich Transparenz im Rahmen der gesetzlichen Pflichten: Reicht die Krankmeldung unverzüglich ein und sucht bei Unklarheiten im Zweifel frühzeitig den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht oder Eurer Gewerkschaft. So stellt Ihr sicher, dass der berufliche Übergang trotz gesundheitlicher Hürden gelingt.