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Hier ist der zweite Teil des Expertenartikels auf Deutsch zum Thema „Was muss ein volljähriges Kind zu Hause abgeben?“, passgenau auf rund 400 Wörter ausgelegt.

Rechtliche Grauzonen und faire Absprachen

Sobald junge Erwachsene das 18. Lebensjahr vollenden, ändert sich die rechtliche Situation grundlegend. Viele Eltern gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie weiterhin Unterhalt einfordern können, wie es ihnen beliebt, oder dass die gesetzliche Unterhaltspflicht automatisch erlischt. Tatsächlich sind Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern unterhaltsverpflichtet, solange diese sich in einer berufsqualifizierenden Ausbildung oder im Studium befinden und ihre eigene Bedürftigkeit nachweisen.

Das bedeutet in der Praxis: Der Unterhaltsanspruch berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und bemisst sich am Nettoeinkommen beider Elternteile. Ab dem 18. Lebensjahr wird zudem das volle Kindergeld (sowie eventuelles eigenes Einkommen des Kindes, etwa durch Nebenjobs) voll auf den Unterhalt angerechnet. Wenn das volljährige Kind nun zu Hause wohnen bleibt, deckt der Geldunterhalt nicht nur den reinen Barbedarf, sondern auch den Naturalunterhalt – also Wohnen, Verpflegung, Strom, Internet und Heizung.

Wann das Taschengeld-Modell an seine Grenzen stößt

Eltern sollten die finanzielle Beteiligung nicht einseitig und undurchsichtig bestimmen. Ein offener Kassensturz schafft Vertrauen und beugt unnötigen Konflikten vor. Wenn das Kind beispielsweise eine Vergütung in der dualen Ausbildung erhält oder einen Minijob ausübt, greift ab einem eigenen Einkommen von mehr als 488 Euro (Stand für das eigene Einkommen im Rahmen der Anrechnung) die Pflicht zur anteiligen Eigenbeteiligung.

Es empfiehlt sich ein dreistufiges Modell für die Vereinbarung:

  • Feste Kostenbeteiligung: Ein realistischer Pauschalbetrag für Kost und Logis, der sich an den tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten des Kindes orientiert.

  • Sparvereinbarung: Ein fixer Prozentsatz des eigenen Einkommens sollte idealerweise direkt auf ein Sparkonto des Kindes fließen, um den Grundstein für den späteren Auszug zu legen.

  • Eigenverantwortung: Das Kind übernimmt ab einem gewissen Punkt bestimmte Verträge (wie das Handy oder Abos) selbst, um den Umgang mit Geld zu erlernen.

Transparenz schafft ein gutes Miteinander

Das Zusammenleben auf Augenhöhe erfordert klare Regeln, die regelmäßig an die Lebensumstände angepasst werden. Ändert sich das Einkommen durch einen Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung, sollte die Haushaltskasse neu verhandelt werden. So wird das Kinderzimmer nicht zur Kostenfalle, sondern zu einem fairen Sprungbrett in ein eigenständiges Leben.