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Rechtliche Konsequenzen und Fehlverhalten bei vorgetäuschter Krankheit

Der Verdacht des Arbeitgebers und der Beweiswert der AU

Wenn eine Krankschreibung exakt auf den verbleibenden Zeitraum der Kündigungsfrist datiert ist, schrillen bei Arbeitgebern oft die Alarmglocken. Zwar besitzt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im deutschen Arbeitsrecht einen sehr hohen Beweiswert, dieser kann jedoch unter bestimmten Umständen erschüttert werden.

  • Parallele Laufzeit: Endet die Krankschreibung taggenau mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, reicht dies allein meist noch nicht aus, um den Beweiswert komplett zu entkräften.

  • Widersprüchliches Verhalten: Postet der angeblich schwer kranke Arbeitnehmer während dieser Zeit Urlaubsfotos oder treibt nachweislich Extremsport, entstehen ernsthafte Zweifel.

  • Ankündigung der Krankheit: Wer eine Krankschreibung im Streitfall vorher androht („Dann komme ich eben gar nicht mehr und lasse mich krankmelden!“), zerstört den Beweiswert der späteren AU fast vollständig.

Taktische Fehler und ihre Folgen

Arbeitnehmer unterschätzen häufig, wie genau Arbeitgeber in einer Trennungsphase agieren. Folgende Verhaltensweisen führen regelmäßig zu gravierenden Problemen:

  • Verweigerung des Kontrollbesuchs: Der Medizinische Dienst (MDK) kann von der Krankenkasse eingeschaltet werden, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Eine Weigerung zieht disziplinarische Schritte nach sich.

  • Verletzung der Mitwirkungspflichten: Die Pflicht zur sofortigen Krankmeldung und Einreichung der AU ab dem ersten Tag besteht unvermindert fort. Auch im gekündigten Zustand kann der Arbeitgeber bei fehlender Bescheinigung ab dem ersten Tag einen Nachweis fordern.

  • Verlust von Sonderleistungen: Wer während der Kündigungsfrist unentschuldigt fehlt oder betrügerisch vorgeht, riskiert nicht nur eine fristlose Entlassung, sondern verspielt auch mühevoll aufgebaute Ansprüche auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.

Fazit und Handlungsempfehlung

Eine Krankschreibung nach einer Kündigung ist per se weder illegal noch anrüchig – sie muss jedoch medizinisch begründet sein. Die psychische Belastung durch eine Kündigung ist für viele Menschen real und macht arbeitsunfähig.

Dennoch sollten Arbeitnehmer strikt darauf achten, keine arbeitsrechtlichen Stolpersteine zu berühren. Fairness und Transparenz gegenüber dem behandelnden Arzt sind essenziell. Schließlich schützt eine ehrliche und nachvollziehbare Diagnose am Ende nicht nur vor juristischen Auseinandersetzungen, sondern bewahrt auch den guten Ruf für zukünftige berufliche Stationen.

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