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So wirken sich Sozialabgaben und Steuern auf Ihr Krankengeld aus
Nachdem die gesetzliche Grundformel angewendet wurde, steht fest: Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro bewegen Sie sich deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, Ihr Einkommen wird voll und ganz für die Berechnung herangezogen. Dennoch dürfen Sie den Unterschied zwischen dem Brutto-Krankengeld und dem Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto landet, nicht unterschätzen.
Vom errechneten Krankengeld in Brutto müssen Sie nämlich noch Abzüge für die Sozialversicherung einkalkulieren.
Rentenversicherung:
Rund 9,3 Prozent Ihres Krankengeldes fließen direkt in die gesetzliche Rentenversicherung, damit Ihre Altersvorsorge lückenlos weiterläuft. Pflegeversicherung:
Auch hier wird der entsprechende Arbeitnehmeranteil fällig, gegebenenfalls inklusive des Zuschlags für Kinderlose.
Die steuerliche Besonderheit: Der Progressionsvorbehalt
Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass Krankengeld komplett steuerfrei bleibt. Zwar führt die Krankenkasse keine direkten Lohnsteuerabzüge an das Finanzamt ab.
Das bedeutet in der Praxis: Das Krankengeld selbst wird zwar nicht direkt versteuert, es wird jedoch am Ende des Jahres bei Ihrer Einkommensteuererklärung herangezogen, um Ihren persönlichen Steuersatz für das restliche, reguläre Jahreseinkommen zu ermitteln.
Wichtiger Praxistipp: Da die Lücke zwischen Ihrem normalen Nettoeinkommen und dem Krankengeld im Ernstfall schnell mehrere hundert Euro monatlich betragen kann, lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung. Diese fängt den Verdienstausfall ab dem 43. Krankheitstag passgenau auf.
Haben Sie bereits überlegt, wie Sie sich optimal gegen eine längere Krankheitsphase absichern wollen?
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