Steuerpflicht in Deutschland trotz Auslandsaufenthalt?
Wer im Ausland lebt, könnte denken, dass er mit Deutschland steuerlich nichts mehr zu tun hat. Doch das ist nicht immer richtig. Bestimmte Einkünfte aus Deutschland können auch im Ausland steuerpflichtig sein – besonders, wenn es um deutsche Renten geht.
Seit 2005 gilt: Wer eine deutsche Rente bezieht, muss diese grundsätzlich auch in Deutschland versteuern – unabhängig davon, wo er wohnt. Das betrifft beispielsweise ehemalige Arbeitnehmer, die nach ihrer Pensionierung ins Ausland gezogen sind, oder Beamte, die im Ruhestand im Ausland leben. Die Steuerpflicht hängt dabei nicht vom Wohnsitz, sondern vom Ursprung der Einkünfte ab.
Allerdings trifft diese Regel nicht jeden. Wer beispielsweise nur eine kleine Rente erhält, könnte unter der Freigrenze bleiben – und somit keine Steuer zahlen müssen. Außerdem gibt es Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern, die regeln, in welchem Staat Einkünfte besteuert werden. In manchen Fällen kann der Staat des neuen Wohnsitzes die Steuer erheben, in anderen bleibt Deutschland zuständig.
Wer unsicher ist, sollte prüfen, welcher Steuerabkommen zwischen Deutschland und dem Aufenthaltsland gilt. Oft hilft auch eine Beratung durch einen Steuerberater, der auf internationales Steuerrecht spezialisiert ist. Die Rente ist zwar eine verdiente Leistung – aber die Steuerpflicht endet damit nicht automatisch.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Steuererklärung sorgfältig prüfen – auch im Ausland.
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