Was bedeutet eine Auftragsbestätigung wirklich?
Wenn du online etwas bestellst, bekommst du oft kurze Zeit später eine E-Mail mit der Überschrift „Auftragsbestätigung“. Viele Verbraucher denken dann, dass damit bereits ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen ist. Doch das ist nicht ganz richtig.
Die Auftragsbestätigung allein ist rechtlich gesehen kein Vertrag. Vielmehr handelt es sich um eine Willenserklärung – also eine Bestätigung seitens des Händlers, dass deine Bestellung eingegangen ist. Sie zeigt, dass der Verkäufer deinen Antrag auf Kauf zur Kenntnis genommen hat, aber noch nicht endgültig angenommen.
Ein Kaufvertrag entsteht erst, wenn der Verkäufer die Ware ausdrücklich zusagt – meist durch Versandbestätigung oder Rechnungsstellung. Erst dann liegt eine rechtlich verbindliche Vereinbarung vor. Bis dahin kann der Händler unter bestimmten Umständen sogar vom Geschäft zurücktreten, etwa wenn ein Artikel plötzlich nicht mehr lieferbar ist.
Stell es dir so vor: Deine Bestellung ist ein Angebot, das du machst. Die Auftragsbestätigung ist lediglich eine Quittung dafür, dass dein Angebot angekommen ist. Die eigentliche Zustimmung folgt erst später.
Deshalb lohnt es sich, auf die zweite Nachricht zu warten – jene, die bestätigt, dass deine Ware versendet wurde. Dann kannst du sicher sein: Der Kaufvertrag ist perfekt.
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