Rechtsgültigkeit einer Auftragsbestätigung
Ein häufiges Missverständnis im Geschäftsalltag lautet: Nur Unterschriebenes ist verbindlich. Das gilt jedoch nicht immer – vor allem nicht bei einer Auftragsbestätigung. Viele Unternehmer fragen sich, ob ein solches Dokument ohne Unterschrift des Kunden überhaupt rechtlich gültig ist.
Die klare Antwort lautet: Ja. Eine Auftragsbestätigung bedarf keiner Unterschrift, weder von deiner Seite noch von der des Kunden, um rechtlich wirksam zu sein. Sobald Angebot und Auftragsbestätigung klar formuliert sind und eine Einigung erkennbar ist, entsteht zwischen beiden Parteien ein Vertrag – auch ohne handschriftliche Unterschrift. Dies basiert auf dem sogenannten konkludenten Handeln, also einer verbindlichen Willensbekundung durch das Verhalten der Beteiligten.
Trotzdem kann eine Unterschrift unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. Wenn du auf der absoluten sicheren Seite sein möchtest, etwa bei komplexen oder hochpreisigen Leistungen, kannst du den Kunden um eine Unterschrift der Auftragsbestätigung bitten. Das macht die Zustimmung besonders deutlich und kann im Streitfall als klarer Beweis dienen.
Grundsätzlich gilt: Die schriftliche Bestätigung eines Auftrags – per E-Mail, Brief oder Formular – reicht meist aus, um einen Vertrag zu begründen. Wichtig ist, dass die wesentlichen Punkte wie Leistungsumfang, Preis und Lieferzeit eindeutig benannt sind. So bist du auf der sicheren Seite – mit oder ohne Unterschrift.
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