Freiwillig gesetzlich versichert: Teurer als Pflichtversicherte?

Wenn man freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, stellt sich oft die Frage: Zahle ich mehr als jemand, der automatisch versichert ist? Die Antwort ist klar: Nein, der Beitragssatz ist grundsätzlich derselbe.

Als freiwillig Versicherter zahlst du genau wie Pflichtversicherte den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einkünfte. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, der je nach Kasse zwischen etwa 0,5 und 2,0 Prozent liegt. Dieser Zusatzbeitrag wird vollständig vom Versicherten getragen – Arbeitgeber zahlen hier, anders als bei Pflichtversicherten, keinen Anteil.

Der große Unterschied liegt also nicht im Prozentsatz, sondern darin, welches Einkommen überhaupt herangezogen wird. Pflichtversicherte zahlen nur von einem bestimmten Höchstbetrag (2024: monatlich bis zu 4.837,50 Euro in der Westzone) Beiträge. Freiwillig Versicherte hingegen können auch von höheren Einkünften zahlen – allerdings nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, die jährlich festgelegt wird. Wer also gut verdient, kann unter Umständen etwas mehr zahlen als ein Pflichtversicherter mit gleichem Einkommen.

Ein Vorteil der freiwilligen Versicherung ist die freie Wahl der Kasse und oft bessere Zusatzleistungen. Wer beispielsweise häufig zum Arzt geht oder besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen braucht, kann so von günstigen Zusatzbeiträgen oder Bonusprogrammen profitieren.

Fazit: Der Satz ist gleich, aber die Berechnungsgrundlage kann anders sein. Ob es am Ende teurer wird, hängt vor allem vom individuellen Einkommen und der gewählten Krankenkasse ab.

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