Der Papamonat: Ein gesetzlicher Anspruch seit 2019

Seit dem 1. September 2019 haben Väter in Österreich einen klaren gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen bezahlten „Papamonat“. Dieser Anspruch gilt für alle unselbstständig Beschäftigten – egal, ob im Privatsektor oder im öffentlichen Dienst. Der Papamonat ermöglicht es Vätern, nach der Geburt ihres Kindes einen Monat lang von der Arbeit freigestellt zu werden. Während dieser Zeit entfällt zwar das Gehalt, doch der Anspruch auf Freistellung ist gesetzlich verankert.

Der Papamonat kann innerhalb der ersten sieben Lebensmonate des Kindes genommen werden – in einem Stück oder auch aufgeteilt, je nach Absprache mit dem Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass der Vater als Hauptbetreuer fungiert, während die Mutter in diesem Zeitraum nicht die Hauptbetreuung übernimmt. Der Anspruch ist unabhängig vom Familienstand und gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Das Ziel des Papamonats ist klar: Die aktive Beteiligung des Vaters in den ersten Lebensmonaten des Kindes stärken und eine ausgewogenere Aufteilung der Betreuungsarbeit fördern. Gleichzeitig profitieren auch Arbeitgeber von einer familienfreundlichen Unternehmenskultur, die langfristig zur Mitarbeiterbindung beiträgt.

Wichtig ist: Der Papamonat ist kein „Pflichtmonat“ im Sinne einer Verpflichtung, sondern ein Recht, das genutzt werden kann. Viele Väter entscheiden sich jedoch bewusst dafür, diese Zeit mit ihrem Kind zu verbringen – und damit einen wichtigen Beitrag zur Familienzeit zu leisten. Weitere Informationen dazu bietet das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter bmaw.gv.at.

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