Kann man sein gesamtes Vermögen verschenken?
Ja, grundsätzlich darf jede Person zu Lebzeiten frei über ihr Vermögen verfügen – das bedeutet auch, dass man alles verschenken kann, was einem gehört. Ob Immobilien, Bargeld oder andere Werte: Solange man geschäftsfähig ist, steht einem solchen Schritt vom Gesetz her nichts entgegen.
Ein häufiger Grund für größere Schenkungen ist die gezielte Vorsorge für die Zeit nach dem Tod. Viele wollen so Erbschaftssteuern minimieren oder die Erben schon zu Lebzeiten begünstigen. Besonders bei Eltern, die ihren Kindern das Haus überschreiben, ist das verbreitet.
Dennoch sollte man vorsichtig sein. Wer alles verschenkt, könnte später selbst auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein – etwa bei Pflegebedarf. In solchen Fällen kann das Sozialamt unter Umständen nachhaken, besonders wenn innerhalb von zehn Jahren vor dem Antrag auf Leistung eine große Schenkung erfolgte.
Außerdem gibt es die sogenannte Pflichtteilsregelung: Auch wenn man sein Vermögen verschenkt, können nahe Verwandte – meist Kinder oder Ehepartner – nach dem Tod Anspruch auf einen Teil des Erbes haben. Wer jemanden enterben möchte, muss das daher gut überlegen und rechtlich absichern lassen.
Ein Gespräch mit einem Anwalt oder einer Beratungsstelle lohnt sich, bevor man größere Vermögenswerte verschenkt. So vermeidet man unangenehme Überraschungen – für sich und die Familie. Letztlich geht es nicht nur um Gesetze, sondern darum, Verantwortung gegenüber den eigenen Angehörigen zu zeigen.
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