Dürfen Minderjährige ihr Konto überziehen?
Wenn man 18 wird, ist man offiziell volljährig – doch was gilt, bevor man diesen Tag erreicht? Viele Jugendliche fragen sich, ob sie bereits mit 18 Jahren ihr Konto überziehen dürfen. Die Antwort liegt hier eindeutig: Ab 18 ist man rechtsfähig und kann eigenständig Bankkonten eröffnen, Verträge abschließen und auch ein Dispositionskredit – also eine Überziehung – beantragen, ohne dass die Zustimmung der Eltern nötig ist.
Anders sieht es davor aus: Wer noch unter 18 ist, benötigt für die Eröffnung eines Kontos sowie für größere Bankgeschäfte wie Überweisungen, Bargeldabhebungen oder den Antrag auf eine Debitkarte meist die Zustimmung der Eltern. Ohne diese Einwilligung sind solche Verträge unwirksam. Noch strenger ist es bei Krediten: Minderjährige dürfen grundsätzlich keinen Kredit aufnehmen – weder einen Ratenkredit noch eine Kontoverbindung im Minus – es sei denn, ein Gericht erteilt ausnahmsweise eine Genehmigung.
Das bedeutet: Auch wenn viele Banken bereits mit 16 oder 17 Jahren ein Jugendkonto anbieten, bleibt die Kontrolle oft bei den Eltern. Eine Überziehung ist in der Regel erst ab 18 möglich, sobald man voll geschäftsfähig ist. Dann entscheidet die Bank individuell anhand der Bonität, ob ein Dispo eingeräumt wird.
Bei Fragen zum Thema Bankgeschäfte und Minderjährigenrecht hilft die Verbraucherzentrale weiter. Dort erhält man unabhängige Beratung – besonders wichtig, wenn es um rechtliche Fragen oder versteckte Kosten geht. Wer sicher ins Finanzleben starten möchte, tut gut daran, sich frühzeitig zu informieren.
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