Krankenkasse wechseln – auch mit 70 noch möglich
Ein Wechsel der Krankenkasse ist auch im Alter von 70 Jahren jederzeit möglich. Viele Menschen glauben, dass ein Umzug oder ein Lebensabschnitt wie die Rente den Spielraum einschränkt – doch das stimmt nicht. Gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem sogenannten Kontrahierungszwang, was bedeutet: Jeder Antragsteller muss aufgenommen werden, unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Gesundheitszustand.
Dieser Rechtsanspruch gilt lebenslang – auch für Rentner. Ob Sie bisher privat oder gesetzlich versichert waren, spielt keine Rolle, solange Sie innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchten. Der Wechsel ist einfach, unkompliziert und kann mehrmals im Jahr erfolgen. Es genügt in der Regel eine schriftliche Kündigung an die alte Kasse – meist reicht eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende.
Viele nutzen das Alter 70 als Anlass, ihre Versicherung zu überprüfen. Manchmal bieten andere Krankenkassen bessere Zusatzleistungen, wie Zuschüsse für Sehhilfen, Impfungen oder alternative Heilmethoden. Auch die Beiträge können je nach Zusatzbeitrag leicht variieren – ein genauer Vergleich lohnt sich also.
Wichtig ist: Eine einmalige Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse reicht aus. Die neue Kasse kümmert sich meist um die Abwicklung mit der alten. So bleibt der Übergang nahtlos – und die medizinische Versorgung wird nicht unterbrochen.
Wer unsicher ist, kann sich kostenlos bei der Bundesversicherungsamt oder direkt bei den Krankenkassen beraten lassen. Ein Wechsel lohnt sich fast immer – besonders, wenn er nichts kostet und mehr Leistung bringt.
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