Wann beginnt die persönliche Steuerpflicht in Deutschland?

Die persönliche Steuerpflicht in Deutschland beginnt bereits mit der Geburt – zumindest aus steuerlicher Sicht. Laut § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind alle natürlichen Personen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das bedeutet: Sobald ein Mensch in Deutschland lebt und hier seinen Lebensmittelpunkt hat, unterliegt er der vollen Steuerpflicht – unabhängig vom Alter.

Was bedeutet „unbeschränkt steuerpflichtig“? Wer unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss seine weltwehen Einkünfte in der Steuererklärung angeben – egal, ob das Geld aus Deutschland oder dem Ausland stammt. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und auch für Kinder, sofern sie Einkünfte erzielen, etwa aus einem Minijob oder Vermögen.

Die Steuerpflicht endet erst mit dem Tod. Zwischen Geburt und Tod kann sie jedoch unter bestimmten Umständen unterbrochen werden – etwa, wenn jemand auswandert und seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt. Dann greift unter Umständen nur noch die beschränkte Steuerpflicht, bei der nur Einkünfte aus Deutschland besteuert werden.

Interessant ist auch, dass bereits Säuglinge steuerlich „relevant“ sein können – beispielsweise wenn sie Erbschaften erhalten oder Kapitalerträge versteuern müssen. Eltern oder Erziehungsberechtigte sind dann verpflichtet, für das Kind eine Steuererklärung abzugeben, wenn dies notwendig ist.

Die persönliche Steuerpflicht ist also kein einmaliger Moment, sondern ein lebenslanger Zustand – solange der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland bleibt.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen