Wann können Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?

Wenn Sie im Jahr 1962 geboren wurden, liegt Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente bei 64 Jahren und 8 Monaten. Das bedeutet: Wer 1962 geboren ist, kann frühestens im Oktober 2026 (also im 64. Lebensjahr und 8. Monat) ohne Abzüge in Rente gehen – vorausgesetzt, die notwendigen Versicherungsjahre sind erfüllt.

Die Regelung „Rente mit 63“ gilt nicht für alle automatisch. Sie setzt unter anderem voraus, dass Sie mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Dazu zählen unter bestimmten Bedingungen auch Zeiten wie Kindererziehung, Ausbildung oder Arbeitslosigkeit. Haben Sie diese Frist erfüllt, können Sie früher in Rente gehen – und zwar ohne dass die Rentenbehörde lebenslang gekürzte Zahlungen vornimmt.

Viele fragen sich daher: „Kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente?“ Die Antwort lautet: Nein – nicht pauschal. Wer 1962 geboren ist, muss bis 64 Jahre und 8 Monate warten, um ohne finanzielle Einbußen aus dem Arbeitsleben ausscheiden zu können. Wer vorher geht, muss mit Rentenkürzungen rechnen – es sei denn, er erfüllt die strengen Voraussetzungen für eine Rente für besonders langjährig Versicherte.

Planen Sie Ihren Ruhestand daher rechtzeitig und klären Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, wie viele Beitragsjahre Sie bereits gesammelt haben. Nur so können Sie sicher sein, wann der optimale Zeitpunkt für Ihren Renteneintritt ist.

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