Wann Kapitalerträge steuerfrei bleiben

Wer mit Aktien, Tagesgeld oder Fonds Gewinne erzielt, muss sich gewöhnlich mit der Kapitalertragsteuer auseinandersetzen. Doch nicht jeder Ertrag wird sofort vom Finanzamt abgezogen. Dank gesetzlicher Freibeträge bleiben kleinere und mittlere Erträge komplett steuerfrei.

Seit 2023 gilt für Alleinstehende ein erhöhter Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich dieser Wert auf 2.000 Euro. Erst wenn die Gesamtsumme all Ihrer Zinsen, Dividenden und Realisierungsgewinne diese Grenzen übersteigt, fällt auf den darüber liegenden Betrag die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

Damit die Banken die Steuer nicht automatisch abführen, sollten Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegen Ihre Erträge unter dem Freibetrag und Sie haben den Auftrag vergessen, können Sie sich das zu viel gezahlte Geld später über die Steuererklärung zurückholen. Dafür füllen Sie einfach die Anlage KAP aus.

Ein weiterer Sonderfall betrifft Personen mit insgesamt geringem Einkommen: Liegt das gesamte zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, können Sie beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Damit bleiben Kapitalerträge selbst dann steuerfrei, wenn sie den Sparerpauschbetrag überschreiten.

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